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Familienpflege

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Sie möchten wissen, wer Ihre Kinder versorgt und wer den Haushalt weiterführt? Rufen Sie uns an, damit wir Sie in allen weiteren Fragen beraten können.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Familienpflegerin oder Haushaltshilfe benötigen:
Bei Krankheit des hauptbetreuenden Elternteils, mit im Haushalt lebenden Kindern bis zu 12 oder 14 Jahren, steht Ihnen eine Familienpflegerin bzw. Haushaltshilfe zu, wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Sie benötigen für die Kostenzusage der Krankenkasse eine ärztliche Verordnung, die medizinisch begründet, warum, für welchen Zeitraum und für welche tägliche Stundenzahl Sie eine Familienpflegerin/Haushaltshilfe benötigen.
Gleichzeitig sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen, den Sie ausfüllen und möglichst schnell zusammen mit der ärztlichen Verordnung an die Kasse zurücksenden oder faxen, damit die Kostenzusage erfolgen kann.
Sollten Sie, z.B. als allein erziehende(r) Mutter oder Vater während eine Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes keine Kinderbetreuungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, können wir Ihnen eine Bereitschaftsfamilie vermitteln, die sich in dieser Zeit liebevoll und engagiert um Ihr Kind kümmert.